Prüfplaketten
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Grundplakette universell, mit Firmenaufdruck
Preis pro VE (100 Stück):
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Grundplakette DGUV Vorschrift 70, Fahrzeuge (BGV D29)
Preis pro VE (100 Stück):
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Prüfplaketten Nächster Prüftermin Ø 20 mm
Preis pro VE (100 Stück):
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Prüfplaketten Nächster Prüftermin Ø 30 mm
Preis pro VE (96 Stück):
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Prüfplaketten Nächster Prüftermin Ø 40 mm
Preis pro VE (96 Stück):
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Prüfplaketten elektrische Prüfung Ø 30 mm
Preis pro VE (96 Stück):
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Prüfplakette Leitern und Tritte DGUV 208-016 Ø 30 mm
Preis pro VE (96 Stück):
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Grundplakette DGUV 208-016, Leitern und Tritte
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Grundplakette DGUV Vorschrift 3, Elektr. Anlagen u. Betriebsmittel (BGV A3)
Preis pro VE (100 Stück):
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Grundplakette DGUV Vorschrift 21, Abwassertechnische Anlagen (BGV C5)
Preis pro VE (100 Stück):
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Grundplakette DGUV Vorschrift 52- Krane (BGV D6)
Preis pro VE (100 Stück):
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Grundplakette DGUV Vorschrift 79, Verwendung von Flüssiggas (BGV D34)
Preis pro VE (100 Stück):
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Grundplakette DGUV Vorschrift 54, Winden, Hub- u. Zuggeräte (BGV D8)
Preis pro VE (100 Stück):
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Grundplakette DGUV Vorschrift 68, Flurförderfahrzeuge (BGV D27)
Preis pro VE (100 Stück):
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Grundplakette DGUV Vorschrift 38, Bauarbeiten (BGV C22)
Preis pro VE (100 Stück):
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Grundplakette DGUV Vorschrift 108-007, Regalinspektion (BGR 234)
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Prüfplaketten DGUV Regel 108-007
Preis pro VE (96 Stück):
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Grundplakette DGUV Vorschrift 108-007, Regalprüfung
Preis pro VE (100 Stück):
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Prüfplaketten Jahreszahl
Preis pro VE (96 Stück)
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Prüfplaketten Feuerlöscher geprüft Ø 20 mm
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Aufkleber Instandhaltungsnachweis 3 Felder Größe 100 x 60 mm
Prüfplaketten von HERMANN
Unsere Prüfplaketten werden dort eingesetzt, wo Maschinen oder Technische Anlagen und Geräte geprüft werden. Arbeitsbereiche, in denen die Prüfergebnisse mit Prüfzeichen belegt werden, orientieren sich an der DGUV, UVV, ASR, TRBS oder BetrSichV. Wir drucken für Sie Prüfplaketten die all diesen Normen gerecht werden nach Ihren Vorgaben. Unsere Prüfplaketten werden aus einem manipulationssicherem beständigem Material hergestellt. Sie sind besonders kratzfest und beständig gegenüber Ölen und vielen Chemikalien. Auch temperaturbeständige Prüfetiketten können für Sie produziert werden. HERMANN fertigt für Sie Prüfplaketten nach Ihren Wünschen und Materialvorstellungen. Auch Prüfplaketten mit Firmenlogo sind kein Problem. Unsere Kundenberater beraten Sie gerne und sind unter der Telefon-Durchwahlnummer +49 2261-7099 67 für Sie erreichbar.
Wie werden Prüfplaketten angebracht?
Es gibt zwei Möglichkeiten wie Prüfplaketten angebracht werden. Sehr häufig wird die Prüfplakette direkt auf dem zu überprüfenden Gerät angebracht. Die weitere Möglichkeit ist der Einsatz von Grundplaketten.
Diese bietet den Vorteil, dass sie neben einem Feld für die entsprechende Jahresplakette auch Platz für weitere Informationen wie Prüfer, einer Gerätenummer, Prüfung gemäß der zugrundeliegenden Vorschrift oder Prüfintervall bietet. Ebenso muss die alte Prüfplakette nicht mehr aufwändig entfernt werden. Mit einer Kerbzange oder eines Folienstifts wird der Termin einfach direkt auf der Prüfplakette markiert.
Anbringung der Prüfplaketten für den perfekten Halt
- Für den perfekten Halt sollte der Untergrund zuvor fett-, öl- staubfrei gemacht werden.
- Dank eines stark haftenden Spezialklebstoff halten Prüfplaketten aber auch auf porösen, unebenen und rauen Oberflächen.
- Perfekte Temperatur zum Kleben liegt bei +10 °C.
- Die Anbringung direkt auf Maschinen oder Geräten ist möglich. Ein Grundetikett ist sinnvoll, wenn weitere Informationen eingetragen werden sollen.
- Die Kennzeichnung der Prüfplaketten erfolgt durch Lochzangen oder wasserfeste Stifte.
Einsatzgebiete von Prüfplaketten
Prüfplaketten drucken wir für Sie in allen möglichen Ausführungen. Nach erfolgter Prüfung werden die Geräte gut sichtbar mit der Plakette gekennzeichnet. Geprüft werden regelmäßig zum Beispiel nach DGVU Information 208-016 und BetrSichV Leitern und Tritte um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. In Krankenhäusern und Laboren werden Prüplaketten oftmals verwendet um eine klinisch saubere Wartung zu dokumentieren. Elektrische Maschinen und Anlagen müssen nach der DGUV Vorschrift 3 mindestens alle zwei Jahre geprüft werden.
Überblick der Einsatzgebiete
- Fahrzeuge und Fuhrpark
- Kalibrierung und Prüfmittel
- Elektrische Maschinen und Anlagen
- Qualitätssicherung
- Maschinen
- Geräteprüfung
- Leiter und Tritte
- Entsorgungssysteme
- Wartung und Inspektion von Maschinen und Fahrzeugen
- Krankenhäuser und Labore
Die neuen Prüfplaketten nach DGUV
| Alte Nummerierung BGV | Titel | Neue Nummerierung DGUV |
| BGV A3 | Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | DGUV Vorschrift 3 |
| BGV A8 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz | DGUV Vorschrift 9 |
| BGV D6 | Unfallverhütungsvorschrift Krane | DGUV Vorschrift 52 |
| BGV D8 | Winden, Hub- und Zuggeräte | DGUV Vorschrift 54 |
| BGV D27 | Flurförderzeuge | DGUV Vorschrift 68 |
| BGV D29 | Fahrzeuge | DGUV Vorschrift 70 |
| BGV D36 / BGI 694 | Leitern und Tritte | DGUV Information 208-016 |
| BGI / GUV-I 5166 | Sicherheit von Regalen | DGUV Information 208-043 |
| BGR 181 | Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr | BGR 181 |
| BGR 186 | Austauschbare Kipp- und Absatzbehälter | DGUV Regel 114-010 |
| BGR 234 | Lagereinrichtungen und -geräte | DGUV Regel 108-007 |
| BGG 945 | Hebebühnen | DGUV Grundsatz 308-002 |