Unfall im Warenlager - Unfallverhütungsvorschriften in Deutschland
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Unfallverhütungsvorschriften

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Was genau sind Unfallverhütungsvorschriften, wer erstellt sie – und welche Rechtskraft haben sie? Diese Fragen stellen sich viele Unternehmer, wenn sie mit dem Thema Arbeitssicherheit konfrontiert werden. Die Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVV, sind ein wichtiger Baustein im betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz und ergänzen die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften. Sie gelten für jeden Betrieb und alle gesetzlich unfallversicherten Beschäftigten. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Grundlagen, zeigt typische Pflichten für KFZ-Werkstätten und Autohäuser auf und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung.

Wer erstellt Unfallverhütungsvorschriften?

Die UVV werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen. In der Privatwirtschaft sind das die Berufsgenossenschaften, im öffentlichen Bereich die Unfallkassen. Beide Trägergruppen sind unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengeschlossen. Die Rechtsgrundlage für den Erlass dieser Sicherheitsvorschriften findet sich in § 15 des Sozialgesetzbuchs VII. Bevor eine neue Regelung in Kraft tritt, bedarf sie der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde – je nach Träger auf Bundes- oder Landesebene.

Welche Berufsgenossenschaft für Ihren Betrieb zuständig ist, richtet sich nach dem Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Bei Mischbetrieben – etwa einer Werkstatt mit angeschlossenem Fahrzeughandel – ist entscheidend, welcher Bereich überwiegt. Die zuständige Berufsgenossenschaft ist auch der erste Ansprechpartner, wenn es um branchenspezifische Fragen zu den Arbeitsschutzvorschriften geht.

Ein Schild mit einem Zähler der die Tage zählt, seit dem letzten Betriebsunfall, angezeigt wird die Zahl "263".
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Welche Rechtskraft haben Unfallverhütungsvorschriften?

Obwohl es sich nicht um Gesetze im klassischen Sinne handelt, sind die UVV für alle Versicherten rechtsverbindlich. Sie gelten als sogenanntes autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger. Das bedeutet, dass jeder Betrieb, der in der gesetzlichen Unfallversicherung organisiert ist, diese Arbeitsschutzvorschriften einhalten muss – und das betrifft praktisch alle Unternehmen in Deutschland.

Verstöße gegen die UVV können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der zuständige Unfallversicherungsträger kann Ordnungswidrigkeiten verfolgen und mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro ahnden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung eines Arbeitsunfalls kann der Unfallversicherungsträger zudem Regress nehmen – der Unternehmer muss dann die Kosten für Behandlung und Rehabilitation erstatten. Die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften liegt beim Unternehmer bzw. den beauftragten verantwortlichen Personen, mit möglichen Folgen im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.

Dachdecker, gesichert, bei der Arbeit - Unfallverhütungsvorschriften in Deutschland
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Welche Unfallverhütungsvorschriften gibt es?

Aktuell existieren rund 80 verschiedene UVV, die unterschiedliche Gefahrenbereiche und Branchen abdecken. Die wichtigste ist die DGUV Vorschrift 1 mit dem Titel „Grundsätze der Prävention“, die für alle Betriebe gilt. Sie definiert die grundlegenden Pflichten von Unternehmern und Beschäftigten – von der Gefährdungsbeurteilung über die Erste Hilfe bis zur regelmäßigen Unterweisung der Mitarbeiter.

Branchenspezifische Regelungen für KFZ-Betriebe

Neben der allgemeinen Präventionsvorschrift gibt es branchenspezifische Unfallverhütungsvorschriften. Für KFZ-Werkstätten und Autohäuser ist insbesondere die DGUV Vorschrift 3 relevant, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelt. Sie betrifft alle elektrischen Geräte im Betrieb, von der Hebebühne bis zum Diagnosegerät. Die DGUV Vorschrift 70 wiederum definiert Sicherheitsanforderungen für betrieblich genutzte Fahrzeuge, während die DGUV Vorschrift 68 Vorgaben für Flurförderzeuge wie Gabelstapler enthält.

Welche UVV konkret für Ihren Betrieb gelten, hängt von der Branche, den eingesetzten Arbeitsmitteln und den spezifischen Tätigkeiten ab. Eine detaillierte Übersicht der wichtigsten Regelungen mit Praxishinweisen finden Sie in unserem Ratgeber: Die wichtigsten DGUV-Vorschriften in der Übersicht.

In einer Kfz-Werkstatt ist ein Arbeiter dabei unter einem Fahrzeug zu arbeiten
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Was beinhalten die Unfallverhütungsvorschriften konkret?

Die UVV regeln systematisch alle Aspekte des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie legen fest, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und andere Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage

Im Zentrum steht die Gefährdungsbeurteilung. Jeder Betrieb muss systematisch ermitteln, welche Gefahren an den Arbeitsplätzen bestehen und wie diese minimiert werden können. In einer KFZ-Werkstatt betrifft das beispielsweise den Umgang mit Hebebühnen, Gefahrstoffen oder schweren Bauteilen. Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich dann konkrete Schutzmaßnahmen, die im Betrieb umgesetzt werden müssen.

Betriebsanweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge

Für gefährliche Arbeitsmittel und Tätigkeiten müssen schriftliche Betriebsanweisungen vorliegen, die den sicheren Umgang erklären. Je nach Tätigkeit kann zudem arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich sein – geregelt in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Diese unterscheidet zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge, etwa für Beschäftigte, die regelmäßig mit Gefahrstoffen arbeiten.

Erste Hilfe und Sicherheitsorganisation

Die Unfallverhütungsvorschriften regeln auch die betriebliche Erste Hilfe. Sie legen fest, wie viele Ersthelfer ein Betrieb haben muss und welche Ausstattung bereitstehen muss. Ab einer bestimmten Betriebsgröße müssen zudem Sicherheitsbeauftragte bestellt werden, die den Unternehmer bei der Arbeitssicherheit unterstützen. Nicht zuletzt schreiben die berufsgenossenschaftlichen Sicherheitsvorschriften vor, dass Arbeitsmittel wie Hebebühnen, elektrische Geräte oder Leitern regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden müssen.

Junger Mann, vom Bürostuhl gefallen - Unfallverhütungsvorschriften in Deutschland
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UVV-Unterweisung der Mitarbeiter

Ein zentraler Bestandteil der Unfallverhütungsvorschriften ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten. Die DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass alle Mitarbeiter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich über die Gefahren am Arbeitsplatz und die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert werden müssen.

Typische Unterweisungsthemen in KFZ-Betrieben

In KFZ-Werkstätten und Autohäusern umfasst die Unterweisung typischerweise den sicheren Umgang mit Hebebühnen und Hebezeugen sowie die Risiken beim Arbeiten mit Gefahrstoffen wie Bremsflüssigkeit, Ölen und Lacken. Besonders wichtig sind auch elektrische Gefahren, die vor allem bei Arbeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen auftreten können. Weitere Themen sind ergonomisches Arbeiten, das Heben schwerer Lasten, das Verhalten bei Unfällen und Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die korrekte Benutzung persönlicher Schutzausrüstung.

Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Viele Berufsgenossenschaften stellen hierfür Vorlagen zur Verfügung. Bei besonderen Anlässen – etwa der Einführung neuer Maschinen oder nach Unfällen – sind zusätzliche Schulungen erforderlich.

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Die DGUV Vorschrift 70: Sicherheitsvorschriften für Fahrzeuge

Für Autohäuser und KFZ-Werkstätten ist die DGUV Vorschrift 70 besonders relevant. Diese Unfallverhütungsvorschrift regelt alle Sicherheitsanforderungen für Fahrzeuge, die vom Unternehmer betrieben oder bereitgestellt werden und von Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit geführt werden – von Werkstatt- und Servicefahrzeugen über Pool- und Dienstwagen bis hin zu Kundenfahrzeugen bei betrieblichen Überführungsfahrten.

Prüfpflichten und Fahrerunterweisung

Die Fahrzeugvorschrift schreibt vor, dass alle betrieblich genutzten Fahrzeuge regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden müssen. Dabei geht es um technische Aspekte wie Bremsen, Lenkung, Beleuchtung und Bereifung, aber auch um die vorgeschriebene Ausstattung wie Warndreieck und Verbandskasten. Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert werden.

Die DGUV Vorschrift 70 verlangt zudem, dass nur unterwiesene Fahrer eingesetzt werden. In der Praxis wird diese Fahrerunterweisung im Rahmen der regelmäßigen Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 mindestens jährlich wiederholt und dokumentiert.

Gabelstaplerfahrer - Unfallverhütungsvorschriften in Deutschland
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Prüffristen nach den Unfallverhütungsvorschriften

Die Unfallverhütungsvorschriften legen fest, dass Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden müssen. Die konkreten Prüffristen hängen von der Art des Arbeitsmittels, der Beanspruchung und der Gefährdungsbeurteilung ab. Grundsätzlich muss der Unternehmer angemessene Prüfintervalle festlegen und diese bei Bedarf anpassen.

Richtwerte für KFZ-Betriebe

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Handbohrmaschinen oder Verlängerungskabel empfehlen sich in Werkstätten Prüfintervalle von sechs bis zwölf Monaten, während in Büroumgebungen längere Abstände möglich sind. Die Fristen können auf Basis der Fehlerquote und Gefährdungsbeurteilung angepasst werden. Hebebühnen und andere Hebegeräte sollten mindestens jährlich von einer befähigten Person geprüft werden, bei intensiver Nutzung auch häufiger – hier ergeben sich Prüfpflichten insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefährdungsbeurteilung. Leitern und Tritte erfordern eine regelmäßige Sichtprüfung vor jeder Benutzung sowie eine dokumentierte Prüfung mindestens einmal im Jahr. Betrieblich genutzte Fahrzeuge sind nach DGUV Vorschrift 70 regelmäßig zu prüfen; Art und Frist richten sich nach den Einsatzbedingungen – in der Praxis wird häufig ein jährlicher Rhythmus gewählt.

Die Ergebnisse aller Prüfungen müssen dokumentiert werden. Bei der Dokumentation helfen Prüfplaketten, die direkt am geprüften Gerät angebracht werden und den nächsten Prüftermin sichtbar machen.

Prüfplakette Leitern und Tritte DGUV 208-016 Ø 30 mm

Dokumentation und Kennzeichnung

Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist bei den Unfallverhütungsvorschriften unverzichtbar. Sie dient nicht nur als Nachweis gegenüber dem Unfallversicherungsträger, sondern schützt den Unternehmer auch im Schadensfall.

Wichtige Unterlagen für jeden Betrieb

In jedem Betrieb sollten Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsbereiche vorliegen, ebenso Betriebsanweisungen für gefährliche Arbeitsmittel und Tätigkeiten. Die Dokumentation der Mitarbeiterunterweisungen ist ebenso wichtig wie vollständige Prüfprotokolle für Arbeitsmittel und Fahrzeuge. Darüber hinaus gehört ein Verbandbuch zur Dokumentation von Arbeitsunfällen zur Grundausstattung.

Geprüfte Arbeitsmittel werden üblicherweise mit einer Prüfplakette gekennzeichnet. Diese zeigt auf einen Blick, wann die letzte Prüfung stattfand und wann die nächste fällig ist. UVV-Aufkleber mit DGUV-Kennzeichnung sind praktische Hilfsmittel für diese Dokumentation – sie lassen sich leicht anbringen und bei der nächsten Prüfung aktualisieren.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkasse
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Konsequenzen bei Verstößen gegen die UVV

Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird von den Unfallversicherungsträgern und staatlichen Arbeitsschutzbehörden überwacht. Bei Betriebsbesichtigungen oder nach Arbeitsunfällen wird geprüft, ob alle Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden.

Bußgelder und Regressforderungen

Der zuständige Unfallversicherungsträger kann Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro ahnden. Wenn ein Arbeitsunfall auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Missachtung der UVV zurückzuführen ist, kann der Unfallversicherungsträger den Unternehmer zudem in Regress nehmen. Er muss dann die Kosten für Behandlung und Rehabilitation erstatten.

Strafrechtliche Folgen und erhöhte Beiträge

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz drohen dem Verantwortlichen strafrechtliche Konsequenzen wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Auch wirtschaftlich kann sich die Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften auswirken, denn Betriebe mit häufigen Arbeitsunfällen zahlen höhere Beiträge zur Unfallversicherung. Die konsequente Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften schützt also nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen vor finanziellen und rechtlichen Risiken.

Grundplakette DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge

Unfallverhütungsvorschriften in der Praxis umsetzen

Die Umsetzung der UVV muss nicht kompliziert sein. Mit einer systematischen Herangehensweise lässt sich der Arbeitsschutz effektiv organisieren.

Gefährdungen ermitteln und Prüftermine planen

Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung. Identifizieren Sie alle Gefahrenquellen in Ihrem Betrieb – von der Hebebühne bis zum Gefahrstofflager. Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder der zuständige Unfallversicherungsträger unterstützen Sie dabei. Auf Basis dieser Beurteilung erstellen Sie einen Jahreskalender für alle wiederkehrenden Prüfungen. So gerät nichts in Vergessenheit.

Unterweisungen durchführen und dokumentieren

Führen Sie die jährlichen Unterweisungen termingerecht durch und lassen Sie sich die Teilnahme schriftlich bestätigen. Versehen Sie geprüfte Arbeitsmittel mit Prüfplaketten – das erleichtert die Übersicht und signalisiert Mitarbeitern und Kunden, dass Sicherheit in Ihrem Betrieb ernst genommen wird. Ab 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden, aber auch in kleineren Betrieben ist ein fester Ansprechpartner für Arbeitssicherheit sinnvoll.

Grundplakette DGUV 208-016 - Leitern und Tritte

Unfallverhütungsvorschriften als Teil der Betriebsorganisation

Die Unfallverhütungsvorschriften mögen auf den ersten Blick wie eine bürokratische Hürde wirken – tatsächlich bieten sie jedoch einen klaren Rahmen für die betriebliche Sicherheitsorganisation. Wer die Anforderungen systematisch umsetzt, schützt nicht nur seine Mitarbeiter vor Unfällen und Berufskrankheiten, sondern sichert auch den Betrieb vor rechtlichen und finanziellen Risiken ab. Gefährdungsbeurteilung, regelmäßige Prüfungen und dokumentierte Unterweisungen sind dabei keine einmaligen Aufgaben, sondern fortlaufende Prozesse, die in den Arbeitsalltag integriert werden sollten. Bei Fragen zur konkreten Umsetzung stehen die zuständigen Berufsgenossenschaften und Fachkräfte für Arbeitssicherheit als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.